17 Jul Antrag: Anfrage zum Antrag Flächennutzungsplan Bergäcker-Halden
Interfraktioneller Antrag zur GR-Drucksache 19/134/0
Fraktion Die Grünen und Unabhängigen
Einzelmitglieder Linke Liste
WiR Fraktion
Sehr geehrter Oberbürgermeister Keck,
wir beantragen:
Vor der Verabschiedung des Flächennutzungsplans im Gemeinderat werden die Ergebnisse zu folgenden Untersuchungs- und Prüfaufträgen vorgelegt:
a) Die Ergänzung der Artenschutzrechtlichen Prüfung hinsichtlich geschützter Insektenarten, insbesondere der Wildbienen und Schmetterlinge sowie der Bestimmung der Fledermausarten.
b) Die rechtliche Prüfung des Schutzes für FFH-Mähwiesen des Erhaltungszustandes „A“ bzw. „B“ im Sinne der Gleichstellung mit FFH-Gebieten.
c) Die rechtliche Prüfung der Auswirkung des in Vorbereitung befindlichen Biodiversitätsstärkungsgesetzes BW auf den Erhalt von Streuobstwiesen.
d) Ein ganzheitliches klimatologisches Gutachten für Sondelfingen unter Berücksichtigung heutiger und absehbarer künftiger Schadstoffeinträge.
e) Ein hydrologisches Gutachten für Bergäcker-Halden bezüglich der Hochwasser-Gefahr für den Ortskern von Sondelfingen.
f) Anstelle einer Bebauung von Bergäcker-Halden wird geprüft, welche Möglichkeiten der Aufwertung des Biotops (z.B. Ausweisung als FFH-Gebiet oder Aufnahme in den Biotopverbund „trockener und mittlerer Standort“) bestehen
Begründung:
zu a)
In der Stellungnahme der BI Wildwiese Sondelfingen – die auch Nachbarschaftsverband und Stadtverwaltung vorliegt – ist dargelegt, dass die Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Pustal maßgebliche Mängel und Lücken aufweist. Insbesondere fehlt der Bereich der Insekten mit Ausnahme der Baumkäfer völlig, obwohl die BI insgesamt 23 nach der BundesartenschutzVO geschützte Arten dokumentiert hat und unter Einbeziehung der Wildbienen noch eine weitaus größere Anzahl zu vermuten ist. Bei den nach der FFH-Richtlinie, Anlage IV, geschützten Fledermäusen wurden zwar Vorkommen festgestellt, aber die technisch mögliche Artenbestimmung ist unterblieben.
zu b)
Aus einer Antwort der Landesregierung BW auf eine Anfrage der CDU ergibt sich, dass FFH-Mähwiesen außerhalb von FFH-Gebieten den Mähwiesen innerhalb von FFH-Gebieten gleichzustellen sind mit entsprechenden Anforderungen an den Erhalt und eventuelle Ausgleichsflächen, was vom Büro Pustal nicht berücksichtigt wurde. Im Sachvortrag der Verwaltung am 16.12.19 wurde ausgesagt, dass in FFH-Gebiete nicht eingegriffen wird.
zu c)
Das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wird zeitnah umgesetzt durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz, das ein Zerstörungsverbot für Streuobstwiesen beinhaltet.
zu d)
In der Kurz-Analyse des Büros Dröscher zu Bergäcker-Halden wird dieses zwar als Ausgleichsraum mit hoher klimatisch-lufthygienischer Bedeutung (mit Kaltluft-Schneise und Kaltluft-Entstehungsgebiet) bezeichnet, aber es fehlt die Vertiefung möglicher Folgen und eine Gesamtbetrachtung für Sondelfingen unter Einbeziehung künftiger Risiken wie Dietwegtrasse oder Gewerbegebiet Spießhart.
zu e)
Die Versiegelung des Geländeeinschnitts oberhalb des Friedhofs und der höher gelegenen Wiesen würde die Hochwasser-Gefahr für den Ortskern erheblich verschärfen; dies ist im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens zu untersuchen.
zu f)
Das Gebiet Halden/Hart in Sondelfingen könnte in einen besonders schützenswerten Biotopverbund aufgenommen werden, der von dort aus in westlicher und nördlicher Richtung bis zum Neckartal (Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt) reicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Janz, Carola Rau, Rüdiger Weckmann, Prof. Dr. Jürgen Straub