24 Sep. Antrag: Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Ticket bei der RSV
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Die LinkePARTEI stellt folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung stellt dar, wie viele Strafanzeigen von den Verkehrsbetrieben wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein im Zeitraum 2020 – 2024 pro Jahr gestellt wurden.
- Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen fordert den Aufsichtsrat der RSV auf, sich dafür einzusetzen, auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein nach §265a StGB zu verzichten.
Begründung:
Die Kriminalisierung von Fahren ohne gültigen Fahrschein betrifft Menschen mit geringem Einkommen ganz besonders. Vielfach sind es gerade Armut und eine schwierige Lebenssituation, die zu einer Fahrt ohne gültigen Fahrschein führen. Kann die Strafzahlung nach §265a nicht beglichen werden, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der häufigste Grund für die Verhängung einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe. In Deutschland sind davon jedes Jahr 7.000 – 10.000 Bürger*innen betroffen. Rechnerisch kosten die 55 Personen, die in Baden-Württemberg wegen Schwarzfahren inhaftiert sind, dem Staat im Jahr über 3 Mio. €. Die Haft führt vielfach zur Verschlimmerung einer ohnehin prekären Situation. Es drohen Berufs- und Wohnungsverlust. Eine Kriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein steht dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen. Ein zivilrechtlicher Anspruch der Verkehrsbetriebe kann unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung geltend gemacht werden.
Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem zu einer Entlastung von Justiz, Strafvollzug und Ermittlungsbehörden beitragen. In anderen Städten, wie bspw. Bremen und Düsseldorf wurde ein solches Vorgehen bereits beschlossen. Die Nutzung des ÖPNVs ist essentieller Teil gesellschaftlicher Teilhabe und muss allen Bürger*innen möglich sein.