Antrag: Straßenmusik fördern, Regeln optimieren

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Die LinkePARTEI stellt folgenden Antrag:

  • Künstlerinnen und Künstler, die in Reutlingen Musik auf der Straße darbieten, müssen ihren Standort alle 45 Minuten, statt wie bisher alle 20 Minuten, wechseln.
  • Bei der Darbietung von Musik auf der Straße dürfen ein akkubetriebener Verstärker bzw. elektronische Wiedergabegeräte inkl. Mikrofon grundsätzlich eingesetzt werden, wenn diese nicht aufgrund von Größe und Gewicht andere Fußgänger stören.
  • Für elektronische Wiedergabegeräte empfiehlt die Verwaltung einen dB-Grenzwert, die sich an der Lautstärke akustischer Instrumente orientiert.

Begründung

Innenstädte befinden sich im Wandel: Der Zweck des zentralen Einkaufens rückt aufgrund des Onlinehandels zurück hinter Lebens-, Freizeit- und Aufenthaltsqualität, Erlebnis, Gastronomie und Kultur. Straßenmusik verbessert die Aufenthaltsqualität in unseren Städten und ist ein Zeichen für urbanes Leben, um unseren Innenstädten auch in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu geben.

Die aktuellen Regeln für Straßenmusik in Reutlingen reichen hierfür nicht aus. Bislang müssen Straßenmusiker alle 20 Minuten ihren Standort wechseln. Nach Rücksprache mit Künstlerinnen und Künstlern bewerten wir diesen Zeitraum als zu kurz und schlagen stattdessen 45 Minuten vor. Grund dafür ist, dass mit jedem Umzug das Auseinander- und wieder Zusammenbauen von Musikinstrumenten sowie eine gewisse Wegzeit einhergeht. Wer beispielsweise 2h öffentlich musizieren will, muss in dieser Zeit 6 mal den Standort wechseln. Das ist unverhältnismäßig. Eventuell entstehende Konflikte können wie bisher auch im Dialog geklärt werden.

Außerdem schlagen wir vor den Einsatz von akkubetriebenen Verstärkern, inkl. Mikrofon und ggf. anderen elektr. Wiedergabegeräten (Mischpult, etc.) zu erlauben und die Darbietung stattdessen anhand der tatsächlichen Lautstärke zu beschränken. Grund dafür ist, dass diverse Musikstile (Rap, elektronische Musik, etc.) den Einsatz solcher Geräte voraussetzen und ansonsten unmöglich bzw. nur stark eingeschränkt möglich sind. Die eigentlich zu vermeidende Problematik stellt zu laute Musik, egal in welcher Form, dar und diese ist messbar. Daher beantragen wir die Festlegung einer Dezibelgrenze anstatt einer pauschalen Einschränkung der erlaubten Geräte.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Rüdiger Weckmann
Fraktionsvorsitzender