
17 Apr. Prämie für Eigentümer*innen von Wohnraum
Eigentümer oder Eigentümerinnen einer leerstehenden Wohnung können mit einer Prämie in Höhe der doppelten Kaltmiete von maximal 2000 Euro belohnt werden. Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leersteht und dass die Stadtverwaltung bei der Beratung und/oder Vermittlung beteiligt ist.
Eine weitere Prämie kann dazu beitragen das knappe Angebot an Mietwohnungen zu vergrößern. Wer ein Einfamilienhaus besitzt und nicht alle Räume benötigt, kann sich von Architekten beraten lassen, wie durch einen Umbau Wohnraum geschaffen werden kann. Diese Beratung wird durch eine Prämie von 400 Euro gefördert, wenn die Vermittlung über die Stadtverwaltung erfolgt.
Diese Prämien werden von der Landesregierung den Kommunen angeboten. Zwar sind sie nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber besser als nichts. Auf unseren Antrag hin werden diese auch den Reutlinger Bürgerinnen und Bürgern angeboten.
Mit unseren weitergehenden Anträgen, unter anderem dem Verbot von längeren Leerständen, kamen wir nicht durch. Ebenso wenig wie mit unserem Versuch, Eigentümer zum Bauen zu verpflichten. Juristischen Hürden erschweren die Durchsetzung. Deshalb setzt die Stadtverwaltung darauf, die Eigentümer mit einer fachliche Beratung davon zu überzeugen, Baulücken zu schließen. Davon gibt es in Reutlingen rund 800.
Noch nie war der Artikel 14 Grundgesetz so aktuell wie heute, mit seinem Anspruch, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Zum einen leidet die Allgemeinheit unter der Wohnungsnot und den hohen Mieten. Zum andern brauchen wir wirksame Maßnahmen, den Prozess des Klimawandels aufzuhalten, wie die Vermeidung weiterer Versiegelungen von Flächen im Außenbereich.